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Energieausweis für Wohngebäude

Was Sie als Mieter, Vermieter und Eigenheimbesitzer wissen müssen

Emergieausweis, Seite 1, Foto: Dena | www.dena.de

Was der eigene PKW verbraucht und ob die neue Waschmaschine zur Energieklasse A, B oder C gehört? Das weiß heute fast jeder, auch ohne lange zu überlegen. Ab Mitte 2008 wird stufenweise der Energieausweis eingeführt, damit der Verbraucher künftig auch über den Energiehunger einer Wohnung oder Immobilie Bescheid weiß, für die er sich interessiert   noch vor Vertragsunterschrift.

Der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) soll unschönen Überraschungen vorbeugen und langfristig, so das Ziel der Bundesregierung, dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen. Allerdings gibt es beim Energieausweis Einiges zu beachten. Es gibt ihn nicht nur in zwei Varianten, es gelten auch je nach Baujahr des Gebäudes unterschiedliche Stichtage, ab wann Käufer und Mieter die Vorlage des Energieausweises verlangen können. Hier eine Übersicht.

Wer darf den Blick in den Energieausweis fordern?
Jeder der sich für den Kauf, die Anmietung, die Pacht oder das Leasen eines bestehenden Gebäudes interessiert darf den Blick in den Energieausweis verlangen. Apropos „Verlangen“: Der Energieausweis dient der Information. Ansprüche auf Modernisierungen lassen sich aus ihm nicht ableiten. Auch, wer das Objekt beim Stichtag bereits gemietet oder gepachtet hat, kann die Vorlage des Energieausweises nicht nachträglich fordern.

Ab wann kann die Vorlage des Energieausweises verlangt werden?
Für Neubauten und bei Änderungen am Gebäude ist der bedarfsorientierte Energieausweis bereits seit 2002 Pflicht. Für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden, müssen Eigentümer und Vermieter ab 1. Juli 2008 bei Verkauf oder Vermietung Energieausweise vorlegen können. Für nach 1965 errichtete Wohngebäude gilt der 1. Januar 2009 als Frist.

Wohngebäude mit höchstens vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, müssen ab 1. Oktober 2008 bedarfsorientierte Energieausweise vorlegen können. Eine Ausnahme gibt es: Wer die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 beim Bau seines Wohngebäudes vorausschauend berücksichtigt hat oder das Haus nachträglich auf diesen Stand gebracht hat, darf auch den verbrauchsorientierten Ausweis wählen.

Während einer Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 dürfen alle Eigentümer von Wohngebäuden wählen, ob sie sich den verbrauchsbasierten – kostengünstigeren   Energieausweis ausstellen lassen.

Verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf dem tatsächlich gemessenen Verbrauch der Bewohner. Der Verbrauchskennwert leitet sich aus dem Verbrauch ab, der in den Heizkostenabrechnungen der (mindestens) drei letzten aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden angegeben ist. Sehr kalte oder warme Winter beeinflussen das Ergebnis übrigens ebenso wenig wie längere Leerstände: Beides wird für den so genannten Verbrauchskennwert berücksichtigt. Der Vorteil eines solchen Ausweises: Er ist kostengünstig. Der Nachteil: Heizt ein Mieter gerne bei offenem Fenster, schneidet die Immobilie im verbrauchsorientierten Energieausweis schlechter ab.

Der bedarfsorientierte Energieausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf. Dafür werden in einem Gutachten bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster und der Dämmung erfasst. Der Vorteil: Der Energiebedarf basiert auf objektiven Daten. Der Nachteil: Die Ausfertigung ist teurer, Und auch hier gilt: Selbst bei korrekter Berechnung kann der tatsächliche Verbrauch durch das Verhalten der Bewohner abweichen.

Die erforderlichen Gebäudedaten kann der Eigentümer selbst angeben, zum Beispiel in einem sehr detaillierten Frage- oder Erhebungsbogen. Um diese Angaben auf ihre Plausibilität prüfen zu können, muss der Aussteller allerdings über einige Erfahrung und großes Fachwissen in Energiefragen verfügen. Sind die Daten nicht plausibel, muss er die Ausweiserstellung nämlich ablehnen  Die Mitarbeit der Eigentümer soll kostenintensive Ortstermine vermeiden und das Ausstellen von Bedarfsausweisen vereinfachen.

Es gibt zwei  Berechnungsarten für den bedarfsorientierten Ausweis. Der Verbrauchskennwert kann in einem Bauteilverfahren Kurzverfahren berechnet werden, aber auch im so genannten (Diagrammverfahren), das etwa halb so viel kostet. Das günstigere Kurzverfahren orientiert sich am Baujahr des Hauses. Für ein beispielsweise 1959 fertig gestelltes Haus werden Durchschnittswerte der in diesem Jahr üblicherweise verwendeten Mauersteine, Fenster etc. herangezogen. Im Gegensatz dazu betrachtet das Bauteilverfahren die tatsächlichen Gegebenheiten. Der Eigentümer sollte abwägen, für welches Verfahren er sich entscheidet: Wurde bei seiner Immobilie gegenüber den in diesem Baujahr üblichen Bauverfahren energiebewusster gebaut, lohnen sich die höheren Kosten des Bauteilverfahrens, denn seine Immobilie schneidet im Energieausweis wahrscheinlich besser ab.

Was steht drin?
Er verrät den aktuellen Jahresenergiebedarf in Kilowattstunden je Quadratmeter beheizter Wohn- oder Nutzfläche an, daneben das Alter des Gebäudes, Angaben zur Heizungsanlage und zum Energiebedarf der Warmwasserbereitung. Beide Ausweisvarianten sollen Tipps zu kostengünstigen Maßnahmen geben, die den Energiebedarf dieser Immobilie verbessern würden.

Wie lange gilt er?
Der Energieausweis gilt für jeweils zehn Jahre. Vor dem 1. Juli 2008 nach einheitlichen Regeln erstellte Energiepässe (z.B. dena-Energiepass) und Energiebedarfsausweise gelten weiter.

Wer stellt ihn aus?
Wer einen Aussteller für Energieausweise in seiner Umgebung sucht, für den ist die Internetseite der Deutschen Energie-Agentur DENA eine gute Anlaufstelle (Link siehe rechts). Sie listet unter dem Stichwort „Expertensuche“, nach Postleitzahlen sortiert, Architekten, Ingenieurbüros, Energieberater und Handwerksbetriebe, die den Ausweis anbieten.

Die Preise können stark variieren, denn sie hängen davon ab, wie viel Zeit der Aussteller investiert, ob Fahrtkosten anfallen und welche Stundensätze verlangt werden. Ein Tipp für Eigentümer: Wenn Sie sich für einen bedarfsorientierten Energieausweis im Kurzverfahren interessieren, sollten Sie ganz gezielt danach fragen. In jedem Fall aber gilt: Lassen Sie sich die Legitimation der ausstellenden Firma zeigen und vergleichen Sie mehrere Preisangebote.

Für Frühjahr und Herbst 2008, jeweils zu den Stichtagen für den Energieausweis am 1. Juli 2008 und am 1. Januar 2009, planen die Stadtwerke Bielefeld bereits Aktionen und Beratungsleistungen für Sie. Wir werden die Aktionen im report rechtzeitig ankündigen und vorstellen.

 

Der Energieausweis-Film

Hausbesitzer mit Energieausweis vor seinem Haus | Foto: denaIn einem kurzweiligen Drei-Minuten-Film werden der verbrauchsbasierte und der bedarfsbasierte Energieausweis vorgestellt. Es wird gezeigt, wie der Ausweis aussieht, worauf zu achten ist, wo sich Optimierungsmaßnahmen lohnen und welche Vorteile sich für den Mieter oder Eigentümer ergeben.

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