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Gasflamme | Foto: Erich Rose | pixelio.de

Stadtwerke Bielefeld nicht vom Urteil des BGH zu Gaspreisklauseln betroffen

Aktuell wird in der Presse über ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln bei Gaslieferverträgen berichtet.
Der BGH kommt dabei zu dem Ergebnis, dass die Preisanpassungsklauseln zweier Versorger rechtlich unwirksam sind. Damit sind auch die auf dieser Basis durchgeführten Preisanpassungen  nicht wirksam.

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Stadtwerke Bielefeld von diesem Urteil nicht berührt sind. Dies ist darin begründet, dass unsere Gaslieferung an Privatkunden auf der Basis der sogenannten Grundversorgungsverordnung (GVV) erfolgt. Die GVV ist bundeseinheitlich durch den Gesetzgeber geregelt.